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Willkommen bei der

Bürgerhilfe Frankenhardt

Bei uns finden Sie Hilfe für Bürger von Bürgern in der Gemeinde Frankenhardt. Zielgruppe sind Menschen mit Alltagsproblemen, für die es keine gewerblichen Anbieter gibt.

Ein Verein zur gegenseitigen Hilfe von Menschen in der Gemeinde Frankenhardt

Schon vor etlichen Jahren hatten mehrere Frankenhardter Bürger erstmals die Idee, einen Verein zur gegenseitigen Hilfe von Menschen in der Gemeinde Frankenhardt zu gründen. Nach mehreren Informations- und Planungsveranstaltungen konnte der Verein im Herbst 2013 gegründet werden. Er hat sich inzwischen zu einem festen Bestandteil des Vereinslebens in Frankenhardt entwickelt.

Der Grundgedanke, dass Alt und Jung sich gegenseitig bei Alltagsproblemen helfend zur Seite stehen, und so in unserer dörflichen Gemeinschaft solidarisch füreinander da sind, wird durch die Bürgerhilfe Frankenhardt nun in der Praxis umgesetzt.

Zahlreiche Bürger/innen haben sich als Helfer gemeldet und die Anzahl der Mitglieder zeigt, dass eine große Bereitschaft der Bürger dieser Gemeinde vorhanden ist, das Vorhaben und die Ziele unseres Vereins zu unterstützen.

Wir als Vorstand wollen mit tatkräftiger Hilfe der Mitglieder kontinuierlich die begonnene Arbeit fortsetzen und erweitern.

InfobroschüreBeitrittserklärung

Warum wir machen was wir machen

  • Zweck des Vereins ist die Organisation von Hilfen in Frankenhardt.
  • Zielgruppe sind Menschen mit Alltagsproblemen, für die es keine gewerblichen Anbieter gibt.
  • Älteren Mitgliedern soll dabei geholfen werden, möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld leben zu können.
  • Wir wollen Kontakte zwischen älteren und jüngeren Mitbürgern herstellen und vertiefen.
  • Der Verein wurde 2013 gegründet und ist gemeinnützig.

Der Vorstand

Geschäftsführender Vorstand

Jörg Schmidt
Amselweg 20, 74586 Frankenhardt

Beirat

  • Ebert Friedrich, Hällische Straße 14, 74586 Frankenhardt
  • Engel Renate, Sandhof 3, 74586 Frankenhardt
  • Haase Elena, Ludwigstraße 22, 74532 Ilshofen
  • Herold Rainer, Ostweg 13, 74586 Frankenhardt
  • Mattner Siglinde, Fliederweg 7, 74586 Frankenhardt
  • Oestreich Hans-Jürgen, Gartenstraße 13, 74586 Frankenhardt
  • Schwarz Hermann, Eulenbuck 14, 74586 Frankenhardt
  • Trump Annette, Lange Straße 15, 74586 Frankenhardt

Kassenprüfer

  • Hartmut Knödler, Amselweg 23, 7486 Frankenhardt
  • Dietmar Schwarz, Fränkische Straße 13, 74586 Frankenhardt

Aufgabenverteilung in der Bürgerhilfe

Die Aufgaben des Vorsitzenden werden in Zusammenarbeit mit Delegierten des Beirates erfüllt.

Satzung der Bürgerhilfe Frankenhardt

§ 1 Name, Sitz, Zweck

(1) Der Name des Vereins lautet „Bürgerhilfe Frankenhardt e.V“. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

(2) Er hat seinen Sitz in Frankenhardt.

(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4) Der Zweck des Vereins ist es, in Frankenhardt Hilfen zu organisieren für Menschen mit Alltagsproblemen, für die es keine gewerblichen Anbieter gibt.

(5) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Erfassung von Bedürfnissen in der Frankenhardter Bevölkerung.
  2. Ermittlung von geeigneten Helfern.
  3. Vermittlung von Helfern an die Hilfesuchenden.
  4. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und arbeitet unabhängig.

§ 2 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(2) Seine Haushaltsmittel bringt die Bürgerhilfe Frankenhardt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, sonstige öffentliche und private Zuwendungen und Zuschüsse auf, die Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

(3) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person der Gemeinde Frankenhardt erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck als passives oder aktives Mitglied zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Aufnahmeantrag bedarf der Schriftform.

(2) Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist innerhalb eines Monats eine einmalige Beschwerde an die Mitgliederversammlung zulässig.

(3) Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, in Absprache mit dem Vorstand zur Mithilfe bei der Organisation der satzungsgemäßen Aufgaben. Ein Vereinsbeitrag wird erhoben.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

(3) Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

(4) Den Ausschluss bestimmt der Vorstand.

§ 5 Die Organe des Vereins

(1) Organe der Bürgerhilfe Frankenhardt sind:

  1. die Mitgliederversammlung (§ 6)
  2. der Vorstand (§ 7)

(2) Die Mitarbeit in den Organen ist ehrenamtlich. Die Amtsinhaber erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, können aber auf Beschluss des Vorstands im Rahmen des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) honoriert werden. Die näheren Einzelheiten dazu regelt die Geschäftsordnung des Vereins, die vom Vorstand beschlossen wird.

  1. Jedes Mitglied hat einen Anspruch auf Ersatz seiner nachgewiesenen Aufwendungen für eigene Auslagen, die im Rahmen der Tätigkeiten für den Verein entstanden sind.
  2. Hierbei sind grundsätzlich die steuerlichen Vorgaben zu Höhe und Anlass bei Fahrt- und Reisekosten zu beachten, auch begrenzt auf die aktuellen steuerlichen Pausch- und Höchstbeträge. Ein Aufwendungsersatzanspruch besteht zudem z.B. für Telekommunikationskosten, Portokosten und alle weiteren im Interesse des Vereins verauslagten Beträge / Aufwendungen.

§ 6 Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  1. die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
  2. die Wahl der Kassenprüfer,
  3. die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr,
  4. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
  5. die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und
  6. Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.

(2) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung sind eine Tagesordnung sowie Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.

(3) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden.

(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von der/dem Versammlungsleiter/in und der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1.und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

(1a) Dem Vorstand gehören bis zu 8 weitere Mitglieder an.

(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt.

(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und 2.Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer vertreten. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

(4) Der Vorstand ist verantwortlich für:

  1. die Führung der laufenden Geschäfte,
  2. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  3. die Verwaltung des Vereinsvermögens,
  4. die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr,
  5. die Buchführung,
  6. die Erstellung des Jahresberichts,
  7. die Vorbereitung und
  8. die Einberufung der Mitgliederversammlung.

(5) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich einberufen.

(6) Über die Beschlüsse des Vorstands ist eine Niederschrift anzufertigen und von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 8 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht Vorstandsmitglieder sind, auf die Dauer von zwei Jahren. Diese überprüfen am Ende jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Die Kassenprüfer erstatten Bericht in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung.

§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins, Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall der steuer-begünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Frankenhardt. Das Vereinsvermögen ist ausschließlich zu den in dieser Satzung definierten Zwecken zu verwenden.

§ 10 Schlussbestimmung

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 25.09.2013 in Kraft.

Frankenhardt, den 25.09.2013

Geschäftsordnung Bürgerhilfe Frankenhardt e.V.

Der Verein fördert zivilbürgerliches Engagement und ein soziales Miteinander der Generationen innerhalb der Gemeinde Frankenhardt. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

1. Mitgliederversammlung (MV)

Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der MV sind mindestens zwei Wochen vorher bei der/dem Vorsitzenden oder seinen Stellvertretern schriftlich einzureichen (Poststempel). Der Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen MV ist dem Vorstand in schriftlicher Form unter Einhaltung der gleichen Frist anzuzeigen.

2. Vorstand

Der Gesamtvorstand (geschäftsführender Vorstand und erweiterter Vorstand) trifft sich mindestens zweimal im Jahr zur Vorstandssitzung. Der geschäftsführende Vorstand kann alleine tagen.

Die/der Vorsitzende – oder Stellvertreter – kann bei Bedarf zu außerordentlichen Vorstandssitzungen mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich einladen. Ansonsten erfolgt die Einladung zur Vorstandssitzung durch den Schriftführer schriftlich (per Mail) unter Nennung der Tagesordnungspunkte mindestens 1 Woche vor dem Sitzungstermin. Wenn möglich, sollten zumindest bei umfangreichen und schwierigen Themen geeignete Vorlagen für die Sitzungsteilnehmer zur Vorbereitung auf die Sitzung beigefügt sein.

Die Sitzung wird von einem der geschäftsführenden Vorstände geleitet.

Über die Vorstandssitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu führen. Nach der Vorstandssitzung erhalten die Vorstandsmitglieder das Protokoll zur Kenntnis.

Für die Vorstandsarbeit, z.B. Sitzungen, Versammlungen, Seminare erhalten die Vorstandsmitglieder keine Entschädigung. Sie können aber bei Nachweis des entsprechenden Arbeitsaufwands im Rahmen des § 3 Nr. 26a ESTG (Ehrenamtspauschale) honoriert werden.

Auf jeden Fall werden die nachgewiesenen Aufwendungen z.B. für Portokosten, Telekommunikationskosten und alle weiteren im Interesse des Vereins verauslagten Aufwendungen, vergütet. Hierbei sind grundsätzlich die steuerlichen Vorgaben zu Höhe und Anlass bei Fahrt- und Reisekosten zu beachten, auch begrenzt auf die jeweils steuerlichen Pausch- und Höchstbeträge.

Ansprüche können innerhalb eines Quartals nach Entstehung geltend gemacht werden, solange im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist.

3. Aktive Mitglieder

Für die Dauer des Dienstes ist das aktive Mitglied haftpflichtversichert und dienstreisefahrzeugversichert. Schadensfälle sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. Ein aktives Mitglied unterliegt der Schweigepflicht. Bei Verletzung der Schweigepflicht kann der Vorstand Sanktionen verhängen.

4. Entgeltleistungen

Als finanzielle Vergütung erhält der/die Hilfeleistende vom Hilfeempfänger in der Stunde 7,00 €. Abgerechnet wird je angefangene ½ Stunde, (3,50 €). Die erbrachte Leistung soll vorrangig direkt mit dem Hilfeempfänger abgerechnet werden, kann auf Wunsch auch per Abbuchung erfolgen. Für Fahrten mit dem PKW kann der/die Hilfeleistende dem Hilfesuchenden pro gefahrenen km 0,30 € in Rechnung stellen und persönlich vereinnahmen.

Über Inhalte und Umfang wird vor einem Einsatz ausreichend informiert.

5.Beitragszahlungen

Der Jahresbeitrag beträgt für

  • Jedes aktive und passive Mitglied 15,00 €
  • Für Familien (Ehepaare und Lebensgemeinschaften) einschließlich Kinder, solange sie im Haushalt leben, 25,00 €
  • Für fördernde Mitglieder (Firmen und Institutionen) 50,00 €

Er ist vom Mitglied bei Eintritt, danach jeweils in den ersten beiden Monaten des Folgejahres zu bezahlen. Die Zahlungsweise soll mittels Lastschriftverfahren erfolgen. Bereits bezahlter Jahresbeitrag wird bei Austritt, Wegzug oder Tod nicht zurückerstattet und bleibt beim Verein.

6. Bürodienst

Vermittlung von Einsätzen:
Für die Einsatzvermittlung stellt die Gemeinde einen Telefonanschluss zur Verfügung – zu den Sprechzeiten der BHF können wir erreicht werden, außer an Feiertagen (montags bis freitags je 9.00-12.00 Uhr). Jede Hauptgemeinde erhält ein Handy von der Gemeinde, Rufumleitung wird geschaltet, die Rufumleitung kann ab Januar 2016 auch auf persönlich festgelegte Anschlüsse der Helfervermittler (während deren Einsatz) geschaltet werden. Für die Vermittlungstätigkeiten innerhalb des Vereins werden Mitarbeiter des Vereins eingesetzt.
Über Inhalte und Umfang wird vor einem Einsatz ausreichend informiert.

Sprechzeiten:

  • Der Verein hat wöchentliche Sprechzeiten im Rathaus eingerichtet: Donnerstag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  • Der Verein bietet persönliche Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung an. Gesprächstermine können auch außerhalb der Sprechzeiten im Rathaus an beliebigen Orten vereinbart werden.

7. Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung ist durch Beschluss des Vorstandes veränderbar.

Frankenhardt, 14. November 2015

Wir bieten Ihnen

Hilfe beim Einkauf und bei Besorgungen, Begleitung zu Arzt oder Behörden, Hilfe im Haushalt, bei der Gartenarbeit oder beim Winterdienst, kleine technische und handwerkliche Reparaturen, Kinderbetreuung und vieles mehr.

Hilfeleistungen der Bürgerhilfe

  • Mithilfe bei kleinen technischen und handwerklichen Reparaturen
  • Mithilfe beim Einkaufen und Besorgungen
  • Kurzzeitige Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zu Behörden
  • Besuchsdienste , Vorlesen
  • Information und Beratung
  • Ausführen von Hunden
  • Unterstützung beim Schriftwechsel mit Behörden
  • Mithilfe bei der Gartenarbeit
  • Mithilfe beim Winterdienst (Schneeräumen)
  • Kurzzeitige Hilfestellung in Notsituationen
  • Kurzzeitige Mithilfe in Haus und Garten bei vorübergehender Abwesenheit
  • Fahrdienst
  • Kurzzeitige Kinderbetreuung, wenn Eltern etwas zu erledigen haben
  • Begleitung beim Spazieren gehen

Weitere Hilfeleistungen

Kirchliche Sozialstation Crailsheim (Diakonie)

Diakoneo Diakonie daheim

Pflegeteam Frankenhardt
Schulstraße 4
74586 Honhardt

Telefon: 07959 924228
Fax: 07959 924229
frankenhardt@diakonie-daheim.de
Weitere Informationen

Haus- und Nachbarschaftshilfe Crailsheim e.V. mit Essen auf Rädern

Eva Kuhr, Michaela Schirle, Tanja Hofmann-Hohenstein
wir sind werktäglich von 6.45h- 12.00h erreichbar
Telefon: 07951/96199-60
nachbarschaftshilfe@nachbarschaftshilfe-cr.de
www.nachbarschaftshilfe-cr.de

MBR Crailsheim e.V. (Maschinenring)

Roßfelder Str. 65/4
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/962240
info@mr-crailsheim.de
www.mr-crailsheim.de

Gartenpflege und Winterdienst: Florian Stickel
Telefon: 07951/96224-70
stickel@mr-crailsheim.de

Soziales und Haushalt: Karin Heynold
Telefon: 07951/96224-30
heynold@mr.crailsheim.de

Die Kostensätze sind entsprechend zu erfragen.

Landratsamt Schwäbisch Hall

Soziale Dienste Kreisjugendamt Schwäbisch Hall – Standort Crailsheim

Frau Grüb, Frau Wanner, Frau Henkelmann
Telefon: 07951 492-5145
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 13:00 bis 17:00 Uhr

Pflegestützpunkt Crailsheim im Gesundheitsamt

Gartenstraße 21, Altes Krankenhaus Crailsheim, Zimmer C 133 , 74564 Crailsheim
Telefon 07951 492-5555
info@psp-sha.de

Die Kostensätze sind entsprechend zu erfragen.

Wen brauchen wir?

Mitbürger, die ihre Fähigkeiten einsetzen, entsprechend ihren zeitlichen Möglichkeiten und Interessen. Alle, die zu einem Miteinander zwischen Bürgern jeden Alters in Frankenhardt beitragen wollen.

Wir sind für Sie da!

Gerne stehen wir Ihnen für Anregungen und Fragen zur Verfügung. Egal, ob Sie sich nur informieren möchten, eine Dienstleistung anbieten oder in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Sie!